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Jedes Jahr am 30.November kann man eine Kündigung für seine KfZ-Versicherung einreichen. Aber es existieren noch drei außerordentliche Gründe, die einen Versicherungswechsel unabhängig von diesem Termin ermöglichen.
1.Grund: Versicherung ist zu teuer geworden.
Innerhalb eines Monats nach Bekannt-
gabe einer Beitragserhöhung kann man
eine Kündigung einreichen.
2.Grund: Man wechselt ein altes Fahrzeug
oder schafft sich ein neues an.
Der Versicherungsvertrag für das
ehemalige Fahrzeug endet
automatisch.
3.Grund: Man hat einen selbstverschuldeten
Unfall oder Schaden zu verbuchen.
Auch in diesem Fall darf man sich
damit nicht mehr als vier Wochen
nach Anerkennung oder Verweigerung
der Entschädigung Zeit lassen.
Es ist also folglich auch möglich sich unabhängig von dem 30.November von seiner Versicherung zu trennen, wenn einer dieser Sonderfälle eintritt. Es lohnt sich immer den KFz-Versicherungsmarkt im Auge zu behalten.
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