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Ab 2009 wir die Höhe vieler Bußgelder für Verkehrssünden übrigens angehoben!!
Das gilt besonders auch fürs Fahren unter Alkoholeinfluß!
Doch was einige vielleicht nicht wissen: Alkohol am Steuer kann auch darüber hinaus eine noch unangenehmere Angelegenheit werden, weil man unter Umständen sogar den Versicherungsschutz verlieren kann. Darauf weißt der Bund der Versicherten derzeit besonders hin. Aufgrund der sogenannten Trunkenheitsklausel kann der Versicherer vom Fahrer im Falle eines Unfalles bis zu 5000 Euro einfordern und darüber hinaus die Versicherung entziehen. Auch kann es passieren, dass der Schaden des Betroffenen nicht reguliert wird (wenn absolute Fahruntüchtigkeit des Fahrers als Ursache des Unfalls herausgestellt wird (bei Vollkaskoversicherung)).
Darüber sollte man sich auch absolut im Klaren sein!
der paule
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